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Rettungsassistenten sind Personen, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Rettungsassistent“ besitzen und im Rettungsdienst entsprechend § 3 des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) und auch im „Interhospitaltransfer“ eingesetzt werden. Nach den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer haben Rettungsassistentinnen und -assistenten einen festen Platz als verantwortliche Mitglieder der Regelbesatzung auf Rettungsmitteln der Notfallrettung. Dabei sind sie im Rettungsteam Partner der Ärzte sowie der anderen Fachkräfte, welche sich das bestmögliche Helfen bei akuter Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen zum Ziel gesetzt und zur Aufgabe gemacht haben.
Die Ausbildung zum Rettungsassistenten besteht aus: - Lehrgang gemäß § 4 RettAssG (Ausnahmen sind in § 8f. RettAssG geregelt)
- Praktische Tätigkeit auf der Rettungswache gemäß § 7 RettAssG
Der Lehrgang nach § 4 RettAssG dient zur Erlangung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungsassistent zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und umfasst 1.200 Stunden. Er dauert, wenn er in Vollzeitform durchgeführt wird, 12 Monate. Als Voraussetzung zur Teilnahme am Lehrgang müssen die körperliche und geistige Eignung, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie der Hauptschulabschluß oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden. Ein Polizeiliches Führungszeugnis kann verlangt werden. Der Inhalt des Lehrgangs ergibt sich aus dem Curriculum der Hilfsorganisationen und der Berufsfeuerwehr. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine staatliche Prüfung gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum RettAssG. Die praktische Tätigkeit auf der Rettungswache dient zur Erlangung der organisatorischen - und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse und umfasst 1600 Stunden. Sie dauert, wenn sie in Vollzeitform durchgeführt wird, 12 Monate. Der Einsatz auf der Rettungswache erfolgt überwiegend als Praktikant in der Notfallrettung. Nach Abschluss der praktischen Tätigkeit auf der Lehr-Rettungswache erfolgt, nach Vorlage eines vollständigen Berichtsheftes, gemeinsam mit dem Praktikanten, dem Lehr-Rettungsassistenten und von der zuständigen Behörde beauftragten Arzt ein Abschlussgespräch. Überblick: Aufgaben: - Am Notfallort Lebensrettende Maßnahmen durchführen
- Lebenswichtige Körperfunktionen beobachten/aufrechterhalten/wiederherstellen
Ausbildung: (Die Ausbildung gliedert sich in mehrere Blöcke)
- Theoretische Ausbildung
- Klinische Ausbildung
- Rettungswachenpraktikum
Theoretische Ausbildung: (min. 780h)
- 200h allgemeine medizinische Grundlagen
- 200h allgemeine Notfallmedizin
- 170h spezielle Notfallmedizin
- 140h Organisation und Einsatztaktik
- 60h Berufs-, Gesetztes- und Staatsbürgerkunde
- 10h Einführung in die Ausbildung im Krankenhaus
Klinische Ausbildung: (min. 420h) - 60h allgemeine Pflegestation, Gynäkologie, Geburtsstation
- 60h Notaufnahme
- 180h Operationsbereich, Anästhesie
- 120h Intensivstation, Wachstation
Praktische Ausbildung: (min 1600h)
- 1600h praktische Tätigkeit, Anerkennungsjahr auf einer Lehrrettungswache
- 50h begleitende Pflichtausbildung
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