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Rettungssanitäter/in

RettungssanitäterRettungssanitäter sind Personen, die nach den Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (gemäß Bund – Länder - Ausschuss Rettungswesen vom 20.09.1977) ausgebildet sind und im Rettungsdienst eingesetzt werden. Rettungssanitäter werden im allgemeinen als Beifahrer des Krankenwagens und als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt. Sie wirken entsprechend ihrer Qualifikationen und den länderspezifischen Regelungen in der Notfall-rettung und im Krankentransport mit. Obwohl der Einsatzschwerpunkt von Rettungssanitätern im Krankentransport liegt, können Rettungssanitäter dem höherqualifiziertem Personal auch bei Notfällen assistieren.

 

Die Ausbildung des Rettungssanitäters besteht aus folgenden vier Teilen:

  1. Lehrgang
  2. Klinikpraktikum
  3. Rettungswachenpraktikum
  4. Abschlusslehrgang mit Prüfung

Der Lehrgang dient zur Erlangung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und umfaßt 160 Stunden. Als Voraussetzung zur Teilnahme müssen die körperliche und geistige Eignung, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie der Hauptschulabschluß oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden. Ein Polizeiliches Führungszeugnis kann verlangt werden. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.

Das Klinikpraktikum (160 Stunden) dient zur Erlangung und Vertiefung der praktischen Fähigkeiten die zur Ausübung als Rettungssanitäter erforderlich sind. Es wird in Vollzeitform innerhalb von 4 Wochen durchgeführt.

Das Rettungswachenpraktikum (160 Stunden) dient zur Erlangung der organisatorischen - und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse. Es muss innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr durchgeführt werden. Der Einsatz im Rettungswachenpraktikum erfolgt als Praktikanten im Krankentransport und als auch in der Notfallrettung.

Der Abschlusslehrgang dient zur Wiederholung, Festigung und Prüfung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Er umfasst mindestens 40 Stunden. Die Prüfung zum Rettungssanitäter findet entsprechend den Ausführungen der Bund-Länder-Kommission, bzw. den Prüfungsordnungen der Landesverbände statt.

Die Gesamtausbildung muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein:
Überblick:
Aufgaben:
  • Assistenz des Notarztes und des Rettungsassistenten
  • Lebenswichtige Körperfunktionen wiederherstellen/aufrechterhalten
  • Transportfähigkeit herstellen

Ausbildung: (die Ausbildung gliedert sich in vier Blöcke)
  • Block 1 (160h) -> Rettungshelfer
  • Block 2 (160h)
  • Block 3 (160h)
  • Block 4 (40h)

Block 1: (160h)
  • Anatomie und Physiologie
  • Krankheitslehre
  • Spezielle Notfallmedizinische Maßnahmen
  • Rettungsdienstorganisation und Einsatztaktik
  • Gesetzeskunde
  • Grundlagen der Hygiene und Desinfektion
  • Funktheoretische Grundlagen und Funkeinweisung

Block 2: (160h)
  • Klinikpraktikum
  • OP, Anästhesie, Ambulanz, Gynäkologie

Block 3: (160h)
  • Rettungswachenpraktikum
  • Einsatz auf RTW/KTW/NAW
  • Anleitung durch erfahrenen Rettungsassistenten

Block 4: (40h)
  • Wiederholung der Theorie / Übungsbeispiele
  • Schriftliche Prüfung
  • Praktische Prüfung
  • Mündliche prüfung
 

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