| Geschichte Rettungsdienst Tübingen |
Seite 2 von 3 Ein Meilenstein in der Entwicklung war 1957 der "Operationswagen der Chirurgischen Universitäts-Klinik Heidelberg" (auch als "Clinomobil" bezeichnet). Das "Clinomobil" sollte Unfallopfer bei Bedarf direkt an der Unfallstelle operieren können, und war aus diesem Grund als kompletter, mobiler Operationssaal ausgelegt. Recht schnell wurde jedoch klar, dass ein operativer Eingriff vor Ort in den wenigsten Fällen geboten ist, sondern es vielmehr in den meisten Fällen darauf ankommt, die Vitalfunktionen (Herz-, Atmungs- und Kreislauffunktionen) des Patienten wieder herzustellen und/oder aufrecht zu erhalten. Für diese Aufgaben ist das "Clinomobil" (immerhin ein komplett umgebauter Reisebus mit Anhä nger) einfach zu groß und schwerfällig, ebenso wie der Aufwand für Materialvorhaltung und Personalvorhaltung für das Fahrzeug. Im Juni 1957 begann man in Köln ein ähnliches Experiment, jedoch mit einem kleineren Fahrzeug, das sich auf Anhieb bewährte. Nach der erfolgreichen Erprobung übernahm die Stadt Köln den "Notarztwagen". Köln blieb einige Jahre die einzige Stadt mit einem Notarztwagen. Zunächst schien es so, als würde es im übrigen Land bei der "Einpackrettung" bleiben. Wiederum in Heidelberg wurde dann das erste Notarzteinsatzfahrzeug Deutschlands am 07.04.1964 an der Chirurgischen Klinik unter dem Polizeifunknamen „Heidelberg 10“ in Dienst gestellt. So erfolgte analog zu neuen medizinischen Erkenntnissen langsam aber stetig der Aufbau eines flächendeckenden Rettungswesens, das aber außerhalb der Großstädte überwiegend aus ehrenamtlichen Kräften bestand, und dessen wesentlicher Aspekt zunächst der Transport ins Krankenhaus blieb. Entsprechend herrschte auch in dem nicht ärztlich unterstützten üblichen Krankentransportwesen die "Rückspiegelrettung" vor: Diese umgangssprachliche Bezeichnung meint die Beobachtung des Zustands des Patienten im hinteren Fahrzeugteil mittels des Rückspiegels durch den Fahrer des Krankenwagens - weil niemand sonst zur Besatzung zählte. Eine eventuell für den Fahrer sichtbare Verschlechterung des Zustandes führte denn auch nicht zu einer sofortigen Behandlung, sondern vielmehr zu einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit zwecks schnellen Erreichens der Klinik. Zu dieser Zeit besaß der Kreisverband Tübingen im Krankentransport zehn Fahrzeuge, verfügte über fünf hauptamtliche und sieben ehrenamtliche Fahrer. Allein 1960 haben die in Tübingen, Mössingen und Rottenburg stationierten Krankenwagen 10551 Menschen befördert; 510 davon waren Unfallopfer; 22 Infektionskranke und 92-mal rief man sie bei Frühgeburten. Erst in den 1970er Jahren gibt es wieder einige bemerkenswerte Änderungen: Seit 1960 breitet sich langsam die Erkenntnis aus, dass die Zeitspanne von einem Notfallereignis bis zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung maßgeblich für die Überlebenschance der Patienten verantwortlich ist. Weiterhin setzt sich langsam aber stetig die Tendenz zu einem "stay and play"- System im vergleich zu dem bisher überwiegen bevorzugten "load and go" durch, was bedeutet, dass vermehrt versucht wird, die Patienten vor dem Transport zu stabilisieren, eine vitale Gefährdung auszuschließen, und sie erst dann zu transportieren (In vielen Fällen entscheidet nicht die Versorgung im Krankenhaus über Leben und Tod, sondern vielmehr die Qualität der Versorgung am Notfallort und des Transportes). Um diese Aufgabe qualifiziert wahrnehmen zu können, wurden die Anforderungen an die medizinische Ausbildung der Besatzungen von Kranken-, Rettungs- und Notarztwagen immer größer, wodurch es im Jahre 1974 zu einem "Rettungsdienstgesetz" in Bayern kommt, in dem erstmalig gesetzliche Bestimmungen für den Rettungsdienst, in Hinblick auf Ausstattung der Fahrzeuge, Ausbildung des Personals sowie nicht zuletzt eine "Hilfeleistungsfrist" (die Zeit die bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes vergehen darf) festgelegt werden. Heute hat jedes Bundesland ein solches Gesetz, das die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Rettungsdienstes schafft. |



